Liebe Musikantinnen und Musikanten
Liebe Freunde der Blasmusik
20.04.2021
Mit einer Online-Petition möchten wir auf die am 14. April 2021 vom Bundesrat beschlossenen neuen Vorschriften für den Probebetrieb von Musikvereinen im Laienbereich reagieren und unserem Anliegen Gehör verschaffen. Wir wünschen uns eine rege Teilnahme, um innert kürzester Zeit ein Maximum an Unterschriften zu erhalten. Bitte beteiligt euch alle an dieser Petition und motiviert auch euer Umfeld, daran teilzunehmen. Herzlichen Dank für eure Unterstützung.
Link zur Petition: http://chng.it/yvPvgrftdD
18.04.2021
Mitteilung des SBV, https://windband.ch
Dürfen 5 Personen weiterhin mit privilegierten Abständen proben?
Oder braucht es ohne technische Vorkehrungen von 1 bis 15 Personen in jedem Fall 25 Quadratmeter pro Person?
Eine einlässliche rechtliche Analyse der Covid-19-Verordnung durch den Schweizerischen Blasmusikverband SBV hat ergeben, dass es verschiedene Auslegungsergebnisse gibt und wir die zu Gunsten der Blasmusik bessere Variante anwenden und mit gutem Gewissen empfehlen können. Will heissen, dass Ensembles mit bis 5 Personen weiterhin die privilegierten Abstände anwenden können. Ab 6 bis zu den maximal zugelassenen 15 Personen sind jedoch die von der Verordnung verlangten 25 Quadratmeter pro Person einzuhalten.
Quelle: Schweizerischer Blasmusikverband SBV…
17.04.2021
Leider und unverständlicherweise ist der am 14. April 2021 vom Bundesrat beschlossene Lockerungsschritt nicht wirklich eine Lockerung für uns Musikanntinnen und Musikannten! So sind zwar ab dem 19. April 2021 auch in Innenräumen Proben mit 15 Personen wieder zugelassen, aber nur, wenn pro Person 25 Quadratmeter zur ausschliesslichen Nutzung zur Verfügung stehen. Das heisst, dass die einzelnen Musikantinnen und Musikanten mit einem Abstand von 5 (!) Metern in alle vier Richtungen auseinander sitzen müssen, sofern keine technischen Massnahmen wie Plexiglaswände vorhanden sind. Damit wären ohne technische Massnahmen Proben nur noch in Räumlichkeiten mit 375 Quadratmeter (15 Personen a 25 m2) Fläche möglich. Eine normale Gemeindeturnhalle würde hier schon lange nicht mehr ausreichen.
Wir unterstützen den BKMV und den SBV ihr den Bemühungen auf diesen Entscheid zurück zu kommen. Wir sind uns der sehr schwierigen Situation mit den weitreichenden Auswirkungen bewusst und hoffen mit Euch auf eine baldige Besserung der Situation. Trotz allem bitten wir um eure Geduld!
weitere infos zum Thema:
https://www.windband.ch/de/home/coronavirus-news/
19.03.2021
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. März 2021 entschieden, die Einschränkung für Treffen im Familien- und Freundeskreis in Innenräumen von fünf auf maximal zehn Personen zu lockern. Für weitere Öffnungen ist das Risiko eines unkontrollierten Anstiegs der Fallzahlen derzeit zu gross, nachdem die Zahl der Infektionen seit Ende Februar wieder zunimmt. Ausserdem sind noch zu wenig Menschen geimpft, um einen starken Anstieg der Hospitalisationen zu vermeiden.
Das heisst für uns, die bisherigen Restriktionen gelten weiterhin unverändert bestehen. Ein Probebetrieb mit maximal 5 Personen ist möglich, jedoch nicht empfoholen.
Eine nächste Beurteilung der Situation erfolgt voraussichtlich am 14. April 2021.
25.02.2021
Ab Montag, 1. März 2021, können Läden, Museen und Lesesäle vonBibliotheken wieder öffnen, ebenso die Aussenbereiche von Sport- und Freizeitanlagen,Zoos und botanischen Gärten. Im Freien sind Treffen im Familien- und Freundeskreissowie sportliche und kulturelle Aktivitäten mit bis zu 15 Personen wieder erlaubt.Jugendliche und junge Erwachsene bis 20 Jahre können den meisten sportlichen undkulturellen Aktivitäten wieder nachgehen. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 24. Februar 2021 nach Konsultation der Kantone entschieden. Der nächste Öffnungsschritt soll am 22. März erfolgen, wenn es die epidemiologische Lage erlaubt.
Dies bedeutet eine Lockerung der Restriktionen für junge Menschen, jedoch für über 20-jahrige Personen bleiben die Restriktionen unverändert bestehen.
Personenregel für Erwachsene
Im Freien sind ab 1. März Aktivitäten mit maximal 15 Personen wieder möglich. Das gilt auch für Vereinsaktivitäten, allerdings bis auf weiteres noch ohne Publikum. In
Innenräumen gilt weiterhin die 5 Personenregel. Regel für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene Für Kinder und Jugendliche sind die Corona-bedingten Einschränkungen besonders einschneidend. Die psychische Belastung hat in dieser Alterskategorie stark zugenommen. Für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre galten bereits bisher im Sport- und
Kulturbereich gewisse Erleichterungen. Der Bundesrat hat die Altersgrenze nun auf 20 Jahre anheben und die erlaubten Sport- und Kulturangebote ausgeweitet.
Im Ergebnis heisst das, das Proben mit Ensembles bestehend aus bis 20-jährigen Personen mit entsprechenden Schutzkonzepten stattfinden dürfen, nicht aber Konzerte oder andere
Veranstaltung.
Wir werden uns weiterhin in Geduld üben und hoffen gleichzeitig, dass wir spätestens ab dem 22. März unsere musikalischen Aktivitäten wieder aufnehmen können.
Medienmitteilung BAG 24.02.2021…
Wir appellieren an alle, sich bitte strikte an diese Massnahmen zu halten. Wir sind uns bewusst, dass die anhaltend schwierige Situation für unsere Sport- und Kulturvereine alles andere als ideal ist. Umso mehr danken wir für die tatkräftige Mithilfe, dass die Vorschriften diszipliniert eingehalten werden.
Besten Dank für die Kenntnisnahme und die Einhaltung der Regeln.
13.01.2021
Der Bundesrat hat die für die ganze Schweiz geltenden Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus verschläft, diese bleiben bis mindestens am 28. Februar 2021 in Kraft. Die Möglichkeit für die Kantone Ausnahmen zu gestatten wurde aufgehoben.
Das heisst, nach wie vor sind alle öffentlichen Veranstaltungen sowie Verkaufsmessen und Gewerbeausstellungen untersagt. Bars, Clubs, Diskotheken, Tanzlokale sowie öffentlich zugängliche Einrichtungen wie Museen, Kinos, Sport- und Fitnesscenter, Schwimm- und Hallenbäder bleiben geschlossen. Wettkämpfe und Trainings von Mannschaftssportarten unterer Ligen wie auch die Ausübung von Einzelsportarten sind nach wie vor nicht gestattet.
27.11.2020
Wegen der Stagnation der Fallzahlen und der nach wie vor hohen Positivitätsrate verlängert der Regierungsrat des Kantons Bern die Corona-Massnahmen um eine Woche bis zum 14.12.2020. Um eine stärkere Eindämmung des Virus zu erreichen, müssen die Restaurants ab Montag, 30.11. bereits um 21 Uhr schliessen.
Zur Seite des Kantons Bern…
19.11.2020
Die im Kanton Bern geltenden Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus bleiben bis am 7. Dezember 2020 in Kraft. Das hat der Regierungsrat aufgrund der epidemiologischen Entwicklung und der nach wie vor hohen Fallzahlen am 19. November 2020 beschlossen. Er dankt der Bevölkerung, dass sie die restriktiven Massnahmen mitgetragen hat. Gleichzeitig appelliert er an die Bernerinnen und Berner, auch in Zukunft die Regeln einzuhalten, persönliche Kontakte auf ein Minimum zu beschränken und sich bei Symptomen testen zu lassen. Die Regierung hofft, in zwei bis drei Wochen Lockerungen in Richtung der Bundesmassnahmen beschliessen zu können und der Bevölkerung damit eine Perspektive zu verschaffen.
Auch wenn uns das Vereinsleben und die Blasmusik extrem fehlen, bedeutet dies für uns Musikantinnen und Musikanten, dass Proben und Anlässe mit über 15 Personen (inkl. Dirigent) weiterhin verboten resp. nicht möglich sind (Medienmitteilung…).
Wir appellieren an euch alle, die bereits gewohnten und bekannten Vorsichtsmassnahmen weiterhin konsequent einzuhalten und damit mitzuhelfen, dass wir hoffentlich bald unserem schönen Hobby wieder folgen können.
23.10.2020
Um die Übertragung der Corona-Infektionen zu minimieren, hat der Regierungsrat des Kantons Bern umfassende Massnahmen beschlossen. Unter anderem sind Veranstaltungen mit mehr als 15 Personen sowie Verkaufsmessen und Gewerbeausstellungen untersagt. Dieses Verbot gilt auch für unsere Musikproben. Diese drastische Massnahme dauert vorerst bis am 23.11.2020.
Wir appellieren an Alle, sich bitte strikte an diese Massnahmen zu halten. Wir sind uns bewusst, dass die neue Situation für unsere Musikvereine sowie unsere Musikantinnen und Musikanten alles andere als ideal ist, und wir erneut auf Vieles verzichten müssen. Umso mehr danken wir für die tatkräftige Mithilfe, dass die neuen Vorschriften diszipliniert eingehalten werden. Denn je konsequenter wir sind, umso eher werden die Fallzahlen wieder fallen und in den Spitälern kann eine Überlastungssituation vermeiden werden. Und umso schneller werden wir alle zu einem wieder etwas normaleren Leben zurückkehren können.
zur Medienmitteilung vom 23.10.2020
https://www.be.ch/portal/de/index/mediencenter/medienmitteilungen.meldungNeu.mm.html/portal/de/meldungen/mm/2020/10/20201023_1625_gezielte_massnahmenzurbekaempfungderpandemie
zur Verordnung des Bernischen Regierungsrats vom 23.10.2020
https://www.rr.be.ch/etc/designs/gr/media.cdwsbinary.RRDOKUMENTE.acq/81bd52aa092947cf82abbbdaa0e561c7-332/1/PDF/2020.GSI.2275-RRB-D-215827.pdf
27.05.2020 Wiederaufnahme des Probebetriebs
Mit dem Entscheid vom Bundesrat zum dritten Lockerungsschritt wurde das Verbot der Vereinsaktivitäten wieder aufgehoben. Proben und Konzerte mit einer Personenzahl von bis zu 300 Teilnehmenden sind ab 8. Juni wieder möglich, allerdings nur mit einem entsprechenden Schutzkonzept.
Öffentliche Veranstaltungen mit bis 300 Personen sind ab 6. Juni wieder erlaubt, wenn die Distanz- und Hygieneregeln einen sicheren Schutz der anwesenden Personen gewährleisten und die Rückverfolgbarkeit allfälliger Ansteckungsketten möglich ist (Schutzkonzept).
Weitere und detaillierte Informationen, sowie Musterdokumente finden sich auf der Seite des Schweizer Blasmusikverband:
https://www.windband.ch/de/home/coronavirus-news/
11.05.2020
Der zweite Lockerungsschritt hat begonnen. Die obligatorischen Schulen haben ihren Betrieb wiederum aufgenommen. Andererseits bleibt Art. 6 Abs. 1 der COVID-Verordnung 2 in Kraft, womit grundsätzlich sämtliche Vereinsaktivitäten weiterhin untersagt bleiben, leider.
16.04.2020
Der Bundesrat orientiert über die geplanten Lockerungsmassnahmen. Das Versammlungsverbot bleibt jedoch voraussichtlich bis mindestens am 8. Juni 2020 bestehen. Eine Wiederaufnahme der Probeaktivitäten ist bis zu diesem Zeitpunkt nicht möglich.
14.4.2020 – Der Bundesrat verlängert die geltenden Massnahmen bis am 26. April 2020. Es ist wichtig, dass wir alle durchhalten: Bleiben Sie zu Hause, auch bei schönem Wetter.
Empfehlung des Bundesrates:
Bleiben Sie zu Hause, insbesondere, wenn Sie alt oder krank sind. Es sei denn, Sie müssen zur Arbeit gehen und können nicht von zu Hause aus arbeiten; es sei denn, Sie müssen zum Arzt oder zur Apotheke gehen; es sei denn, Sie müssen Lebensmittel einkaufen oder jemandem helfen.
Der Bundesrat, die Schweiz – WIR zählen auf Sie!
Leider hat sich die Lage betreffend das neue Coronavirus nicht entspannt. Ab Mitternacht 17.03.2020 sind sämtliche öffentlichen und privaten Veranstaltungen verboten.
Treffen von mehr als 5 Personen sind ab dem 20.03.2020 in der Öffentlichkeit verboten. Damit sind öffentliche Plätze, Spazierwege oder Parkanlagen gemeint. Treffen sich weniger als fünf Personen, müssen sie eine Distanz von mehr als zwei Metern einhalten. Wer sich nicht daran hält, wird mit einer Busse bestraft. Weitere behördliche Infos sind hier verfügbar:
Der Schweizer Blasmusikverband empfiehlt auf Musikproben und Konzertauftritte jeglicher Art per sofort und bis auf Weiteres zu verzichten. Der Berner Oberländische Musikverband unterstützt diese Empfehlung zum Schutz unserer Musikkameraden und unserer Veranstaltungsbesucherinnen.
Link: https://www.windband.ch/media/471978/empfehlung-des-sbv_20200313.pdf
Wir sind uns der sehr schwierigen Situation mit den weitreichenden, nicht zuletzt auch der finanziellen, Auswirkungen bewusst und hoffen mit Euch auf eine baldige Besserung der Situation. Bleiben wir zu Hause!
Freundliche Grüsse
Vorstand und Musikkommission
Berner Oberländischer Musikverband
letzte Anpassung: 13.06.2020