Sehr geehrte Ehrenmitglieder,
Liebe Musikantinnen und Musikanten
Aufgrund der besonderen Verhältnisse ausgelöst durch die Corona-Pandemie hat der Vorstand des BOMV beschlossen, die ordentliche Delegiertenversammlung vom 17. Oktober 2020 schriftlich durchzuführen. Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen insbesondere der Verordnung 3 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (Covid-19-Verordnung 3; SR Nr. 818.101.24) vom 19. Juni 2020 ist dieses Vorgehen rechtlich zulässig.
Wir sehen diesen Schritt als unumgänglich und angebracht, zum bestmöglichen Schutz der Delegierten, Musikantinnen und Musikanten und insbesondere der Personen der Risikogruppe sowie der älteren Musikkameradinnen und Kameraden.
Weitere Informationen folgen zu gegebener Zeit.
Besten Dank für die Kenntnisnahme.
Vorstand BOMV